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Dans cette rubrique vous trouverez les questions les plus fréquemment posées par nos assurés.
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Neuerungen ab Mai 2010
Neuerungen ab Mai 2010
Soweit Sie im Rahmen Ihrer INTRAS-Heilungskostenversicherung von Auslandsleistungen profitieren, wurden diese bisher in Zusammenarbeit mit INTER PARTNER ASSISTANCE (IPA) erbracht. Per 01.05.2010 wechselt der Partner, neu arbeitet INTRAS mit Medgate zusammen. Für Sie ändert sich nur die Telefonnummer (siehe oben) - die Versicherungsdeckung und die allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben gleich. Die anwendbaren Bedingungen finden Sie im Internet unter dem jeweiligen Produkt.
2 - Medgate: 24h Notfall & medizinische Beratung, Telefon: +41 (0)58 277 77 772 - Medgate: 24h Notfall & medizinische Beratung, Telefon: +41 (0)58 277 77 77
Unter dieser Telefonnummer erhalten Sie kostenlos medizinische Beratung. Ein Team von Ärzten und medizinischen Fachpersonen ist an 7 Tagen pro Woche rund um die Uhr für Sie da. Medgate berät Sie bei medizinischen Fragen im Inland und koordiniert die nötige Hilfe bei einem medizinischen Notfall im Ausland. Ausführliche Angaben zu den beiden Dienstleistungen entnehmen Sie bitte der Märzausgabe des CSS Magazins 2010
3 - Neue Etiketten 3 - Neue Etiketten
Ab Mitte Mai erhalten Sie neue Etiketten zur einfachen Rückforderung Ihrer Ausgaben für medizinische Leistungen. Wir bitten Sie, künftig nur noch diese Etiketten auf Rechnungen zu kleben. Sie helfen damit, den Abrechnungsprozess zu beschleunigen.
4 - Neue Kundennummer4 - Neue Kundennummer
Mit der Informatik-Umstellung erhalten Sie eine neue Kundennummer, welche auf Ihrer neuen Versicherungskarte und allen neu gedruckten Dokumenten ersichtlich ist. Ihre Versicherungsdeckung und die Höhe Ihrer Prämie bleiben jedoch unverändert.
5 - Neue Versicherungskarte5 - Neue Versicherungskarte
Zwischen Mitte Mai und Mitte Juni erhalten Sie Ihre neue Versicherungskarte. Sie benötigen diese ab dann, um in Apotheken, Spitälern oder beim Arzt die Abfrage Ihrer Versicherungsdeckung zu ermöglichen. Bitte verwenden Sie künftig nur noch diese Karte. Ihre Versicherungsdeckung und die Höhe Ihrer Prämie bleiben jedoch unverändert.
6 - Serviceline, Telefon 0844 277 2776 - Serviceline, Telefon 0844 277 277
Die Serviceline ist die neue telefonische Anlaufstelle für Kundinnen und Kunden der INTRAS Versicherungen. Sie erhalten von Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr kompetent Auskunft.
CSS - INTRAS
CSS - INTRAS
INTRAS wird von den Diensten einer grossen Gruppe profitieren, wie zum Beispiel in der Prävention, um die Versicherungsdecken im Interesse der Versicherten zu ergänzen.
8 - In welchen Bereichen ergänzen sich CSS und INTRAS ?8 - In welchen Bereichen ergänzen sich CSS und INTRAS ?
CSS und INTRAS ergänzen sich ideal: Die Produkte der beiden Partner passen gut zueinander, werden beibehalten und – zum Nutzen der Kunden – aufeinander abgestimmt. Die CSS verfügt über ein sehr dichtes Agenturnetz, die INTRAS über ein starkes Kollektivgeschäft im Bereich der Heilungskostenversicherung und über gut funktionierende alternative Vertriebskanäle.
9 - Inwiefern ist die Integration zum Vorteil der Kunden der INTRAS ?9 - Inwiefern ist die Integration zum Vorteil der Kunden der INTRAS ?
Die Integration in eine Gruppe sichert langfristig eine wichtigere finanzielle Sicherheit. INTRAS wird dadurch weniger abhängig von den politischen Entscheiden über die KVG Revision.
10 - Ist meine INTRAS Versichertenkarte noch immer gültig ?10 - Ist meine INTRAS Versichertenkarte noch immer gültig ?
Ja
11 - Muss ich eine neue Police unterschreiben, ändern sich die Vertragsbedingungen ?11 - Muss ich eine neue Police unterschreiben, ändern sich die Vertragsbedingungen ?
Nein
12 - Muss ich meinen Arzt oder Apotheker informieren ?12 - Muss ich meinen Arzt oder Apotheker informieren ?
Nein
13 - Profitieren Versicherte und Kunden von diesem Zusammenschluss ?13 - Profitieren Versicherte und Kunden von diesem Zusammenschluss ?
Natürlich, sonst wäre das Geschäft nicht zweckdienlich. Einerseits schafft dieser Zusammenschluss für die Krankenversicherer und ihre Kunden eine solidere finanzielle Grundlage. Andererseits werden die Kunden beider Unternehmen direkt von den Synergien im Leistungsmanagement und in der Leistungskontrolle sowie in weiteren Diensten profitieren, was sich auch auf die Prämien und das Angebot auswirken wird.
14 - Verändert diese Integration den Schweizer Krankenversicherungsmarkt ?14 - Verändert diese Integration den Schweizer Krankenversicherungsmarkt ?
Mit einem Marktanteil von 18 Prozent im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung und einer führenden Position in den anderen Branchen wird die neue CSS Gruppe unumgänglich, sowohl als Marktteilnehmer wie auch bei der Entwicklung der Krankenkassen-Thematik. Dies widerspiegelt sich natürlich einerseits im Einfluss auf den politischen Prozess im Sinne der Kunden, andererseits auch in der Marktmacht bei Verhandlungen mit Lieferanten – ebenfalls im Sinne der Kunden. Längerfristig dürfte der Konzentrationsprozess weitergehen.
15 - Welches sind die Vorteile / Chancen, die sich mit diesem Zusammenschluss für die neue CSS Gruppe eröffnen ?15 - Welches sind die Vorteile / Chancen, die sich mit diesem Zusammenschluss für die neue CSS Gruppe eröffnen ?
Mit INTRAS kann die CSS Gruppe mit einem Partner rechnen, dessen Qualität in den Bereichen Leistungen, Versichertenakquisition und Kundenbindung anerkannt ist. Für ihre Versicherten ist die Krankenkasse nicht nur eine Last, sondern ein Mehrwert. Die Versicherten der neuen Gruppe profitieren einerseits von einer grösseren Angebotspalette, aber auch von erweiterten Dienstleistungen, z.B. im Bereich des Care Management. Dazu kommt, dass wir mit Skaleneffekten und einer stärkeren Verhandlungsposition auch bessere Preise zugunsten der Kunden aushandeln können. Insgesamt gibt ihnen dieser Zusammenschluss aber auch längerfristige Sicherheit und Stabilität.
16 - Welches sind die Vorteile einer Produktekombination zwischen CSS und INTRAS ?16 - Welches sind die Vorteile einer Produktekombination zwischen CSS und INTRAS ?
CSS und INTRAS behalten ihre Produktpaletten, um die Kontinuität in den Kundenbeziehungen zu wahren. Künftig werden CSS und INTRAS aber zusammenarbeiten, um zusätzliche Mehrwerte zu schaffen, die die Produkte der beiden Firmen ergänzen.
17 - Wird INTRAS ihren Versicherten die verschiedenen Zusatzdienste weiter anbieten (Medgate, second opinion, IPA, case management, Rechtsschutz ...) ?17 - Wird INTRAS ihren Versicherten die verschiedenen Zusatzdienste weiter anbieten (Medgate, second opinion, IPA, case management, Rechtsschutz ...) ?
Ja
18 - Wird INTRAS ihren Versicherten weiterhin verschiedene Prämien-Rabattmöglichkeiten anbieten ?18 - Wird INTRAS ihren Versicherten weiterhin verschiedene Prämien-Rabattmöglichkeiten anbieten ?
Ja
Leistungen
Leistungen
Bei einem Auslandsaufenthalt haben Sie bei einem Notfall Anspruch auf folgende Leistungen:
im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (MINIMA):a) in einem EU- oder EFTA-Land: Übernahme der Kosten gemäss den Sozialversicherungsbedingungen im Aufenthaltslandim Rahmen der Zusatzversicherungen:
b) in einem anderen Land: Übernahme der tatsächlichen Kosten, aber maximal des doppelten Betrags, der in der Schweiz vergütet würde
INTRAS übernimmt den Rest der Behandlungskosten, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind. Bei Spitalaufenthalt max. 60 Tage pro Fall. Falls der Versicherte eine Zusatzversicherung UNO+, DUE+, DUE+50, DUE+75, OPTIMA+ oder QUADRA+, FLEXIMA oder CASA hat, kann er die Dienste der Alarmzentrale beanspruchen.
20 - Welche Leistungen werden bei einem Spitalaufenthalt vergütet?20 - Welche Leistungen werden bei einem Spitalaufenthalt vergütet?
Bei einem Spitalaufenthalt übernimmt INTRAS die Behandlungs- und Pensionskosten im Rahmen der gewählten Versicherungsdeckung (allgemeine, halbprivate oder private Abteilung). Der Leistungsumfang richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Speziellen Versicherungsbedingungen (SVB) des jeweiligen Versicherungsproduktes.
21 - Welche Leistungen werden von INTRAS bei Mutterschaft übernommen?21 - Welche Leistungen werden von INTRAS bei Mutterschaft übernommen?
Im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung:
Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordung (KLV) Art. 13 - 16
(Besondere Leistungen bei Mutterschaft)Dies ist nur eine generelle Übersicht. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG).
Kontrolluntersuchungen
- Kontrollen
- Ultraschallkontrollen
- Pränatale Untersuchungen
- Amniozentese, Chorionbiopsie
- Kontrolle post-partum (Kontrolle nach Entbindung) Geburtsvorbereitung Stillberatung Leistungen der Hebammen Entbindung zu Hause oder in einem Spital
Im Rahmen der Zusatzversicherungen:
Leistungen gemäss Spezielle Versicherungsbedingungen
UNO+ und DUE+
- Geburtsvorbereitung oder Schwangerschafts- & Rückbildungsgymnastik
- Haushalthilfe
- Stillgeld
Spezielles bei den SpitalzusatzversicherungenDies ist nur eine generelle Übersicht. Der Leistungsumfang richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Speziellen Versicherungsbedingungen (SVB) des jeweiligen Versicherungsproduktes.
OPTIMA+
keine Vergütung an Leistungen betreffend Mutterschaft QUADRA+
halbprivate oder private Abteilung ganze Schweiz FLEXIMA
Karenzfrist 24 Monate
22 - FIRST CALL - Gibt es eine Eintrittsuntersuchung?22 - FIRST CALL - Gibt es eine Eintrittsuntersuchung?
Es gibt keine Eintrittsuntersuchung, da FIRST CALL eine Variante der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist und nicht eine Zusatzversicherung.
23 - FIRST CALL - Hat INTRAS Einblick in mein Patientendossier?23 - FIRST CALL - Hat INTRAS Einblick in mein Patientendossier?
Nein. Die Beratungsgespräche mit MEDGATE sind vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Die Administration der INTRAS erhält keinen Einblick in schützenswerte medizinische Daten, sondern lediglich Angaben zum Datum Ihres Anrufs und die von MEDGATE erteilte Empfehlung (Selbstbehandlung, Arzt, Spital oder anderer Leistungserbringer). MEDGATE hat Kenntnis folgender Versichertendaten: Versichertennummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Versicherungsdeckung.
24 - FIRST CALL - Kann ich einen mit MEDGATE vereinbarten Behandlungsschritt ändern?24 - FIRST CALL - Kann ich einen mit MEDGATE vereinbarten Behandlungsschritt ändern?
Ja, wenn Sie diese Änderung vorher mit MEDGATE absprechen. Zum Beispiel: Sie haben ein gesundheitliches Problem und besprechen mit dem MEDGATE-Arzt eine Selbstbehandlung. Ihr Zustand bessert sich nicht und Sie möchten doch noch Ihren Hausarzt konsultieren. Sie rufen MEDGATE erneut an, damit das Gesundheitsproblem neu beurteilt und ein anderer Behandlungsschritt vereinbart werden kann.
25 - FIRST CALL - Kann jeder FIRST CALL beitreten?25 - FIRST CALL - Kann jeder FIRST CALL beitreten?
FIRST CALL steht allen Personen offen. Der Beitritt zur Versicherung FIRST CALL oder der Wechsel von der Versicherung MINIMA zu FIRST CALL ist jederzeit auf den Ersten des dem Antrag folgenden Monats möglich (Art. 4, Informationsblatt Obligatorische Krankenversicherung FIRST CALL, Spezielle Bedingungen).
26 - FIRST CALL - Muss ich MEDGATE auch anrufen, wenn ich im Ausland, zum Beispiel in den Ferien krank werde?26 - FIRST CALL - Muss ich MEDGATE auch anrufen, wenn ich im Ausland, zum Beispiel in den Ferien krank werde?
Ja. Bei einer Notfallbehandlung im Ausland müssen Sie MEDGATE baldmöglichst,
spätestens jedoch innert 20 Tagen nach Beginn der Behandlung, informieren.
Für die weitergehende medizinische Versorgung (Arzt, Spital, Apotheke) für EU/EFTA Staaten benötigen Sie Ihre Versichertenkarte. Die Höhe der Kostenübernahme durch INTRAS wird durch Ihre Versicherungsdeckung – obligatorische Krankenpflegeversicherung oder Zusatzversicherung – bestimmt. Informieren Sie sich bei Ihrer Agentur vor Reisebeginn über Ihre Kostendeckung und schliessen Sie allenfalls eine Ferien- und Reiseversicherung ab.
27 - FIRST CALL - Was geschieht, wenn ich vor einem Arztbesuch MEDGATE nicht angerufen habe oder den Rat von MEDGATE nicht befolge?27 - FIRST CALL - Was geschieht, wenn ich vor einem Arztbesuch MEDGATE nicht angerufen habe oder den Rat von MEDGATE nicht befolge?
In diesem Fall müssen Sie 50% der entsprechenden Rechnung/en übernehmen. Dieser Betrag kann maximal das Fünffache des gewährten Jahresrabatts betragen. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres mehr als dreimal gegen die Vereinbarung, MEDGATE zu kontaktieren und das weitere Vorgehen abzusprechen, verstossen, hat INTRAS das Recht, Sie aus FIRST CALL auszuschliessen und in eine andere obligatorische Krankenversicherung umzustufen.
28 - FIRST CALL - Was ist das Besondere an FIRST CALL?28 - FIRST CALL - Was ist das Besondere an FIRST CALL?
FIRST CALL ist eine Lösung, die verantwortungsbewusste Versicherte belohnt und dazu beiträgt, den Konsum von medizinischen Leistungen unter Kontrolle zu halten. FIRST CALL beinhaltet die vollen Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemäss KVG. Sie erhalten eine Prämienre-duktion, müssen sich jedoch vor jedem Arztbesuch zuerst bei MEDGATE melden.
Sollte MEDGATE einen Arztbesuch als nötig befinden, können Sie den entsprechenden Arzt (freie Arztwahl) aufsuchen.
29 - FIRST CALL - Was muss ich nach dem Besuch beim Arzt tun?29 - FIRST CALL - Was muss ich nach dem Besuch beim Arzt tun?
Sie müssen MEDGATE informieren, falls der behandelnde Arzt eine weitere Konsultation, die Überweisung zu einem anderen Arzt oder die Einweisung in ein Spital oder Pflegeheim vorschlägt. Sie brauchen MEDGATE nicht zu informieren, wenn Ihnen eine Physiotherapie, eine Ergotherapie oder eine Logopädie verordnet wird. Ohne Meldung des Termins oder Nichtbeachten von Ratschlägen und Empfehlungen, treten entsprechende Sanktionen in Kraft. Sie müssen z.B. 50 % der versicherten Kosten (exklusive Kostenbeteiligung) selber bezahlen
30 - FIRST CALL - Wer haftet für die medizinische Beratung?30 - FIRST CALL - Wer haftet für die medizinische Beratung?
MEDGATE haftet für die medizinische Beratung im Rahmen einer üblichen Arztpraxis. Die Beratungsgespräche werden elektronisch aufgezeichnet und archiviert. Im Streitfall können die Aufzeichnungen als Beweismittel geltend gemacht werden. INTRAS hat keinen direkten Zugriff auf diese Aufzeichnungen.
31 - FIRST CALL - Wie läuft eine Beratung durch MEDGATE ab?31 - FIRST CALL - Wie läuft eine Beratung durch MEDGATE ab?
Sie rufen eine spezielle FIRST CALL-Servicenummer an und werden mit MEDGATE verbunden. Sie nennen Ihre Versichertennummer und den Grund Ihres Anrufs. Es wird ein Rückruf durch einen MEDGATE-Arzt vereinbart. Sie besprechen mit dem MEDGATE-Arzt Ihr Gesundheitsproblem oder Ihre medizinische Frage. Gemeinsam wird festgelegt, ob Sie sich unter ärztlicher Anleitung selbst pflegen können oder ob ein Besuch bei Ihrem Hausarzt, einem Spezialisten oder allenfalls eine Spitaleinweisung notwendig ist.
32 - FIRST CALL - Worauf beruht das Modell?32 - FIRST CALL - Worauf beruht das Modell?
Das Versicherungsmodell FIRST CALL hat zum Prinzip, dass Sie vor jedem beabsichtigten Arztbesuch zuerst das Telekonsultationszentrum MEDGATE anrufen und Ihr Gesundheitsproblem mit einem der MEDGATE-Ärzte telefonisch besprechen.
33 - FIRST CALL - Wozu verpflichte ich mich mit FIRST CALL?33 - FIRST CALL - Wozu verpflichte ich mich mit FIRST CALL?
Obligatorische Kontaktaufnahme mit MEDGATE und Beratung:
- Bei einem gesundheitlichen Problem infolge einer Krankheit oder eines Unfalls, sofern dieses Risiko versichert ist, verpflichten Sie sich oder, falls Sie verhindert sind, eine Drittperson, vor jeder Konsultation eines Arztes oder eines Chiropraktikers beziehungsweise vor einem Spitaleintritt mit MEDGATE telefonisch Kontakt aufzunehmen und deren Empfehlungen zu folgen.
- Sie müssen MEDGATE informieren, falls der behandelnde Arzt eine weitere Konsultation, die Überweisung zu einem anderen Arzt oder die Einweisung in ein Spital oder Pflegeheim vorschlägt.
- Sie müssen MEDGATE den Austritt aus einem Spital oder Pflegeheim baldmöglichst, spätestens jedoch innert 20 Tagen, melden.
Ausnahmen:
- Bei einer Notfallbehandlung in der Schweiz oder im Ausland müssen Sie MEDGATE baldmöglichst, spätestens jedoch innert 20 Tagen nach Beginn der Behandlung, informieren.
- Für die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr ist die vorherige Kontaktaufnahme mit MEDGATE nicht erforderlich.
- Sie können sich einmal pro Kalenderjahr einer augenärztlichen Untersuchung unterziehen, ohne MEDGATE zu konsultieren.
- Sie brauchen MEDGATE nicht zu informieren, wenn Ihnen eine Physiotherapie, eine Ergotherapie oder eine Logopädie verordnet wird. Für die Kontrollen während der Schwangerschaft ist die Mel-dung ebenfalls nicht erforderlich.
34 - Was ist der Unterschied zwischen den Versicherungen OPTIMA+ und QUADRA+?34 - Was ist der Unterschied zwischen den Versicherungen OPTIMA+ und QUADRA+?
OPTIMA+ und QUADRA+ sehen fast die gleichen Leistungen vor. Die Versicherung QUADRA+ schliesst aber auch die Vergütung von Spitalaufenthalten in halbprivater und privater Abteilung bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein.
35 - Was ist der Unterschied zwischen den Versicherungen UNO+ und DUE+?35 - Was ist der Unterschied zwischen den Versicherungen UNO+ und DUE+?
UNO+ und DUE+ sehen fast die gleichen Leistungen vor. In der Versicherung DUE+ sind aber die pro Jahr versicherten Maximalbeträge höher (INTRAS zahlt, beispielsweise, für Brillen von Erwachsenen alle 3 Jahre Fr. 100.- im Rahmen von UNO+ und Fr. 300.- in DUE+).
36 - Was ist ein Notfall?36 - Was ist ein Notfall?
Der Begriff der Notfallbehandlung deckt nur bestimmte Situationen ab. Die höhere Vergütung für eine Notfallbehandlung kann gefordert werden, wenn der Arzt sich sofort in seiner Praxis um eine kranke Person oder verunfallte Person kümmert oder wenn er sich zum Unfallort oder in die Wohnung des Patienten begeben muss.
37 - Gibt es eine Liste der Medikamente, die im Rahmen des KVG übernommen werden?37 - Gibt es eine Liste der Medikamente, die im Rahmen des KVG übernommen werden?
Die Medikamente, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden, sind in der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt. Sie müssen von einem Arzt verordnet sein.
38 - Warum wird beim ersten Antrag auf Übernahme von Brillenkosten eine augenärztliche Verordnung verlangt?38 - Warum wird beim ersten Antrag auf Übernahme von Brillenkosten eine augenärztliche Verordnung verlangt?
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt, für Erwachsene, für den ersten Kauf einer Brille eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens. Für Kinder bis 18 Jahre ist die Untersuchung vor jedem Kauf erforderlich.
39 - Welche Leistungen werden bei Zahnpflegekosten vergütet?39 - Welche Leistungen werden bei Zahnpflegekosten vergütet?
Zahnbehandlungen werden auf folgende Weise übernommen:
- im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (MINIMA):
Übernahme von Zahnbehandlungen infolge eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung (die detaillierte Liste der Erkrankungen ist vom KVG festgelegt)
- im Rahmen der Zusatzversicherungen:
DENTA:
Übernahme von 80% der Kosten (nach Abzug der gewählten Franchise) der von einem Zahnarzt durchgeführten Behandlungen. Für Laborkosten werden Höchstbeträge pro Kalenderjahr (Fr. 500.- für Kronen, Fr. 600.- für kieferorthopädische Apparaturen und Fr. 900.- für Brücken und Prothesen) vergütet. Für die jährliche Kontrolle und Zahnsteinentfernung zahlt INTRAS Fr. 200.-.
ECODENTA:
Übernahme von 80% der Kosten der von einem Zahnarzt durchgeführten Behandlungen sowie der Laborkosten bis zur Höhe des versicherten Betrags (von Fr. 1'000.- bis Fr. 5'000.-). Für die jährliche Kontrolle und Zahnsteinentfernung zahlt INTRAS überdies Fr. 150.-.
Sonstiges
Sonstiges
Auf den 1. Januar 2006 wurde das Formular E 111, das bis anhin Touristinnen und Touristen, Studenten, Entsandten und Geschäftsreisenden bei vorübergehendem Aufenthalt in einem EG-/EFTA-Staat oder in der Schweiz Anspruch auf die notwendigen Behandlungen gewährt hat, durch die europäische Krankenversicherungskarte ersetzt. Die europäische Krankenversicherungskarte hat das Format einer Kreditkarte. Alle versicherten Personen, auch die bei demselben Krankenversicherer versicherten Familienangehörigen, haben Anspruch auf eine eigene Karte.
Neue Karte mit Chip (ab 01.01.2010)
Per 1.1.2010 haben die Krankenversicherer die Versicherungskarte mit Chip eingeführt. Erklärungen zur Versicherungskarte mit Chip finden Sie auf dem Merkblatt. Die bisherige Karte bleibt gültig, bis Sie die neue Karte erhalten.
Sie haben Ihre Karte verloren?
Wenden Sie sich an die Serviceline (0844 277 277). Wir stellen Ihnen eine Ersatzkarte zu.
Provisorische Ersatzbescheinigung für Auslandreisen (E 111)
Bei Verlust oder Diebstahl stellt der zuständige Krankenversicherer eine provisorische Ersatzbescheinigung mit befristeter Gültigkeit aus.
41 - Was muss ich bei einem Unfall tun?41 - Was muss ich bei einem Unfall tun?
Bei einem Unfall müssen Sie mit Ihrer Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen und das Formular "Unfallmeldung" verlangen. Dieses muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet innerhalb von 5 Tagen an die Geschäftsstelle zurückgesandt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (MINIMA) deckt Sie bei Unfällen. Falls Sie Arbeitnehmer sind, sind sie von Ihrem Arbeitgeber im Rahmen des UVG gegen alle Unfallrisiken versichert. Sie müssen also einen Unfall Ihrem Arbeitgeber melden.
Beitritt und Kündigung
Beitritt und Kündigung
Sie erhalten Ihre Versichertenkarte nach der Aufnahme. Sie dient vor allem zwei Zwecken: Wenn Sie in einer Apotheke Medikamente beziehen, kann dort sofort kontrolliert werden, ob diese von der Krankenversicherung vergütet werden.
Die Versichertenkarte enthält die Telefonnummer der Alarmzentrale +41 (0)58 277 77 77, an die Sie sich rund um die Uhr wenden können, falls Sie bei einem Auslandsaufenthalt erkranken. Diese Zentrale organisiert die nötige ärztliche Hilfe vor Ort und, gegebenenfalls, eine Rückführung in die Schweiz.
43 - Wie lauten die Bedingungen für den Abschluss einer Zusatzversicherung?43 - Wie lauten die Bedingungen für den Abschluss einer Zusatzversicherung?
In der Schweiz wohnhaft und unter 65 Jahre alt sein. Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der Versicherungsantrag von INTRAS gemäss den von ihr festgelegten Annahmekriterien geprüft.
44 - Ich lasse mich im Ausland nieder: welche Dokumente müssen INTRAS zur Kündigung der Versicherung zugestellt werden?44 - Ich lasse mich im Ausland nieder: welche Dokumente müssen INTRAS zur Kündigung der Versicherung zugestellt werden?
Dem Kündigungsschreiben ist eine Bestätigung der Einwohnerkontrolle über den Wegzug ins Ausland beizulegen.
45 - Kann ich mich in der Schweiz versichern lassen, wenn ich in einem EU-Land wohne?45 - Kann ich mich in der Schweiz versichern lassen, wenn ich in einem EU-Land wohne?
Ja, wenn Sie eine Schweizer Altersrente oder Leistungen der Schweizer Arbeitslosenversicherung beziehen bzw. Grenzgänger sind.
46 - Was ist zu tun, um ein Neugeborenes anzumelden?46 - Was ist zu tun, um ein Neugeborenes anzumelden?
Lassen Sie sich schon vor der Geburt Ihres Kindes von der zuständigen INTRAS-Geschäftsstelle das Formular für die Beitrittserklärung zusenden. Die Krankenpflegeversicherung gemäss KVG ist obligatorisch, und Zusatzversicherungen für Kinder sind günstig. Überdies wird keine Prüfung des Gesundheitszustands verlangt, wenn der Antrag vor der Geburt gestellt wird.
47 - Wie sind die Kündigungsfristen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung?47 - Wie sind die Kündigungsfristen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung?
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung kann auf den 31.12. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer einmonatigen Frist ab Mitteilung der neuen Prämie gekündigt werden. Versicherte mit der gesetzlichen Franchise von Fr. 300.- haben überdies die Möglichkeit, auf den 30.6. eines Kalenderjahres, unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist, zu kündigen.
48 - Wie sind die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen?48 - Wie sind die Kündigungsfristen für Zusatzversicherungen?
Zusatzversicherungen können auf den 31.12. eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bei einer Prämienerhöhung beträgt die Frist 1 Monat.
Zahlung und Vergütung von Rechnungen
Zahlung und Vergütung von Rechnungen
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass alle Leistungen nach wirtschaftlichen Regeln fakturiert werden und dass sich die Tarife und dieVergütung auf eine angemessene Berechnungsgrundlage stützen (KVG Art. 43, Abs. 1).
50 - TARMED - Ihre Arztrechnung gemäss TARMED?50 - TARMED - Ihre Arztrechnung gemäss TARMED?
Rechnungen, die Sie ab 2004 erhalten, sind gemäss dem vom TARMED vorgesehenen Standardformular ausgestellt und sehen aus wie das unten abgebildete Muster. Es werden nicht nur alle Leistungen, sondern auch ihr medizinischer und technischer Teil aufgeführt. Die medizinische Leist ung (ML) gibt die Zeit wieder, die der Arzt eingesetzt hat, und die technische Leistung (TL) ist die Vergütung für Infrastruktur und das in der Praxis beschäftigte Personal.
>> Und so liest sich eine TARMED-Rechnung... (247.13 Ko)
51 - TARMED - Was bedeutet "Tarmed"?51 - TARMED - Was bedeutet "Tarmed"?
TARMED ist die Bezeichnung des einheitlichen Tarifs für medizinische Leistungen und ist eine Wortkombination aus "Tarif" und "medizinisch".
52 - TARMED - Was hat sich mit TARMED nicht verändert ?52 - TARMED - Was hat sich mit TARMED nicht verändert ?
Der im Kanton angewendete Zahlungsmodus hat sich nicht geändert. Die Rechnungen werden weiterhin vom Patienten (im System des sogenannten Tiers Garant) bezahlt oder direkt vom Arzt an die Krankenversicherung (System Tiers Payant) geschickt. Die Versicherten müssen sich auch weiterhin an den Behandlungskosten beteiligen (Franchise, Beteiligung).
53 - TARMED - Werden alle im TARMED aufgeführten Leistungen von den Krankenversicherern anerkannt und bezahlt?53 - TARMED - Werden alle im TARMED aufgeführten Leistungen von den Krankenversicherern anerkannt und bezahlt?
Nein. Der neue Tarif führt auch Leistungen auf, die von den Versicherungen nicht übernommen werden, beispielsweise gerichtsmedizinische Massnahmen oder pathologische Untersuchungen. Der Tarifschutz fällt bei nicht-obligatorischen Leistungen weg. In diesem Fall muss der behandelnde Arzt den TARMED nicht anwenden.
54 - TARMED - Wie kann ich einen Beitrag zur Kostenkontrolle leisten?54 - TARMED - Wie kann ich einen Beitrag zur Kostenkontrolle leisten?
So weit wie möglich kontrollieren wir die eingehenden Rechnungen sehr genau. Als Patient bzw. Versicherter und Prämienzahler können Sie ebenfalls aktiv zu einer Kontrolle beitragen. Kontrollieren Sie sorgfältig die Rechnungen und teilen Sie Ihrem Arzt mit, wenn Ihrer Meinung nach etwas nicht korrekt aufgeführt ist. Bitten Sie ihn in diesem Fall, die Rechnung zu korrigieren. Ihre INTRAS Geschäftsstelle steht Ihnen für alle Fragen zum TARMED gern zur Verfügung.
55 - Warum muss ich die Apothekertaxe bezahlen?55 - Warum muss ich die Apothekertaxe bezahlen?
Die Apothekertaxen sind in Anwendung der vom Bundesrat festgelegten leistungsorientierten Abgeltung im Vertrag zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband und den Krankenversicherern vorgesehen. Die Apotheker werden nicht mehr durch fixe Margen bei Medikamenten entlohnt, sondern teilweise durch den geleisteten Dienst (Kontrolle der Verordnungen, Beratung des Kunden, Ausgabe von Generika usw.).
56 - An welche Adresse muss ich Arztrechnungen zur Vergütung senden?56 - An welche Adresse muss ich Arztrechnungen zur Vergütung senden?
Die Rechnungen müssen an die zuständige INTRAS-Geschäftsstelle geschickt werden. Ihre Adresse ist auf dem Versicherungsausweis sowie auf den Leistungsabrechnungen vermerkt.
57 - Muss ich Rechnungen bezahlen, bevor ich sie einsende?57 - Muss ich Rechnungen bezahlen, bevor ich sie einsende?
Das ist nicht notwendig. Rechnungen müssen im Allgemeinen binnen 30 Tagen bezahlt werden. Wenn Sie Ihre Rechnung sofort nach Erhalt an INTRAS senden, können Sie die Vergütung abwarten, bevor Sie die Rechnung bezahlen.
Prämien
Prämien
Es gibt viele Möglichkeiten, den Betrag Ihrer Prämien zu senken. Sie sind jedoch nicht immer bekannt.
- Machen Sie bei FIRST CALL mit, der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Zusammenarbeit mit MEDGATE, und profitieren Sie von günstigeren Prämien. Die telefonische Kontaktaufnahme mit MEDGATE vor einem Arztbesuch oder Spitaleintritt an sich ist im Versicherungsmodell FIRST CALL obligatorisch.
- Durch die Wahl einer Jahresfranchise von über Fr. 300.- für die obligatorische Kranken-pflegeversicherung MINIMA können Sie bis zu 50% Ihrer Prämie einsparen: - Franchisen Erwachsene: Fr. 300.-, 500.-, 1’000.-, 1’500.-, 2’000.- und 2’500.- - Franchisen Kinder: Fr. 0.-, 100.-, 200.-, 300.- 400.-, 500.- und 600.-.
- Durch die Wahl einer Jahresfranchise bei den Spitalzusatzversicherungen OPTIMA+ und QUADRA+ erhalten Sie einen Rabatt von bis zu 50% auf Ihre Prämie (Franchisen: Fr. 1’000.-, 2’000.-, 3’000.- und 5’000.-).
- Wenn die ganze Familie bei Intras versichert ist, erhalten Kinder einen Familienrabatt von 25% auf Zusatzversicherungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
- Wenn Sie im Rahmen des UVG durch eine Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers gedeckt sind, können Sie die Aussetzung des Unfallrisikos in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung MINIMA beantragen und bekommen hierfür einen Rabatt von 5%.
- Wenn Sie Ihre Prämien jährlich zahlen, haben Sie Anspruch auf einen Rabatt von 1%.
- Durch die Kostenerstattung per Postscheck fallen erhebliche Verwaltungskosten an, nämlich Fr. 20.- pro Vergütung. Diese Ausgaben können Sie vermeiden, indem Sie sich den Betrag direkt auf Ihr Bankkonto überweisen lassen.
- 30% der Versicherten erhalten kantonale Beihilfen. Überprüfen Sie, ob auch Sie anspruchsberechtigt sind, indem Sie sich mit dem Krankenversicherungsdienst Ihres Kantons in Verbindung setzen.
59 - Ich bin umgezogen. Warum wurde meine Prämie abgeändert?59 - Ich bin umgezogen. Warum wurde meine Prämie abgeändert?
Die Prämien werden unter Berücksichtigung der Gesundheitskosten in den verschiedenen Kantonen oder Regionen (das KVG erlaubt 3 Prämienregionen pro Kanton) festgelegt. Wenn ein Versicherter in einen anderen Kanton oder eine andere Tarifregion umzieht, wird seine Prämie dementsprechend angepasst.
60 - Warum gibt es Prämienerhöhungen?60 - Warum gibt es Prämienerhöhungen?
Prämienerhöhungen sind notwendig, um das finanzielle Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben aufrechtzuerhalten. Da die Kosten und der Konsum im Gesundheitswesen regelmässig steigen, müssen die Versicherer diesen Kostenanstieg – gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu Jahresbeginn – auf die Prämien überwälzen.
61 - Was tut INTRAS, um die Prämienerhöhungen in Grenzen zu halten?61 - Was tut INTRAS, um die Prämienerhöhungen in Grenzen zu halten?
Prämienerhöhungen sind nichts anderes als das Spiegelbild der Kosten. Deshalb müssen Massnahmen getroffen werden, um die Kostenentwicklung zu bremsen. Einige der INTRAS-Massnahmen sind beispielsweise:
• Rechnungskontrolle durch in diesem Bereich spezifisch ausgebildete Mitarbeiter
• Zusammenarbeit mit Vertrauensärzten
• Teilnahme an Gesundheitsnetzen
• Tarifverhandlungen mit den Leistungserbringern
• Bereitstellung einer ärztlichen Beratung per Telefon (MEDGATE)
• Möglichkeit zur Einholung eines zweiten ärztlichen Gutachtens ("second opinion")
• Sensibilisierung der Versicherten

